sani-trans | Öffentliche Gebäude
In einer Zeit, in der Inklusion und Gleichberechtigung zentrale gesellschaftliche Werte darstellen, gewinnt auch die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zunehmend an Bedeutung. Insbesondere in historischen Bauten wie Rathäusern stellen Treppen, enge Durchgänge und Höhenunterschiede oft erhebliche Herausforderungen für Rollstuhlfahrer, ältere Bürger und Familien mit Kinderwagen dar. Um einen gleichberechtigten Zugang für alle Menschen zu gewährleisten, kommen in öffentlichen Gebäuden moderne Lösungen wie Treppenlifte, Plattform- und Hublifte oder Aufzüge zum Einsatz und bieten eine effektive Möglichkeit, Barrieren zu überwinden, ohne die Architektur des Bauwerks grundlegend zu verändern.
Als Ihr Partner für barrierefreie Lösungen begleiten wir Sie von der ersten Bedarfsanalyse über die maßgeschneiderte Planung bis hin zum fachgerechten Einbau. So finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch einen echten Mehrwert für Ihre Einrichtung und deren Besucher bietet.
Die ideale Lösung für Rollstuhlfahrer
Zur Überwindung kleiner Höhen
Definition Barrierefreiheit
Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Gesetzliche Vorgaben und Normen
Barrierefreies Bauen
Der demografische Wandel und eine erhöhte Sensibilität gegenüber Menschen mit Einschränkungen äußern sich auch in zahlreichen Verordnungen, die sich auf öffentliche Gebäude auswirken. Schon beim Bau ist die Konzeption einer barrierefreien Umgebung Pflicht, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Die Grundlagen für den barrierefreien Bau öffentlicher Gebäude werden in der DIN-Norm 18040-1 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ geregelt. Dort finden Sie Informationen zur barrierefreien Planung, zu Bewegungsflächen und Verkehrsflächen, zu Wegen und Zugängen, zu Treppen, Rampen, Aufzügen und Türen und zu verschiedenen Arten von Räumen.
Einige Bundesländer haben zudem zusätzliche Baubestimmungen und Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung im Wohnungsbau in ihre Landesverordnungen aufgenommen. Für Arbeitsstätten greift die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, die etwa auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachzulesen ist.
Maschinenrichtlinien
Hubsysteme für mobilitätseingeschränkte Personen in der Öffentlichkeit müssen laut EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit einem Schließsystem gesichert sein, da nur eingewiesene Personen diese Art von Maschine bedienen dürfen. Eine Lösung bietet das Projekt „Barriere Freifahrt", das eine Freischaltung von Hubliften u. a. von sani-trans per Smartphone-App möglich macht. Gelegentlich sind Lifte für Rollstuhlfahrer in öffentlichen Gebäuden zudem mit dem „Euro-Key“ zu öffnen, der auch bei vielen Toilettenanlagen funktioniert.
Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt seit dem 1. Mai 2002 die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dort, wo der Bund zuständig ist. Dazu zählen unter anderem Behörden oder Ministerien. Schwerpunktthemen sind das Benachteiligungsverbot und die Barrierefreiheit. Die aktuelle Weiterentwicklung des BGG geht speziell auf die Barrierefreiheit in Bau, Infrastruktur und Kommunikation ein, um die Inklusion weiter zu unterstützen.
Brandschutz
Menschen mit Behinderungen müssen sich im Falle eines Brandes selbstständig in Sicherheit bringen können. Das regelt die Normenreihe DIN 18040: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, speziell in den Teilen 1, 2 und 3. Barrierefreiheit im Brandfall muss sowohl für Menschen mit sensorischen Einschränkungen – also Blinde oder Hörgeschädigte – als auch für Menschen mit Bewegungseinschränkungen gewährleistet sein. Wer beispielsweise auf Aufzüge angewiesen ist, muss einen Feuerwehraufzug oder alternative Rettungswege auffinden können (z. B. über Rampen). Für einige ältere Bauten gilt dieses Gesetz nicht, sodass hier Räume, sogenannte Zwischenrettungsbereiche, festgelegt werden müssen, in denen Betroffene sicher auf Fremdrettung warten können.
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Als Teil der Liftstar Gruppe greifen wir auf über 40 Jahre Serviceerfahrung in der bedarfsorientierten Umsetzung von Liftlösungen für den Innen- und Außenbereich zurück. Wir kennen die hohen Anforderungen an Aufzüge und Lifte, denen öffentliche Einrichtungen gerecht werden müssen: Dauerhaft zuverlässige Mobilität ist hier oberstes Gebot. In der Vergangenheit konnten wir zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Bahnhöfe und Kindergärten bei der barrierefreien Gestaltung ihrer Räumlichkeiten begleiten.
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